Stand: 03-2021
I. Geltungsbereich der AGB
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt pure:design nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. diese AGBs geltend auch dann, wenn pure:design in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen pure:design und dem Vertragspartner zwecks Ausführung des Vertragsverhältnisses getroffen werden, sind in dem Vertragsverhältnis schriftlich niedergelegt.
3. Die AGBs gelten nur gegenüber Unternehmern. Sie gelten auch für alle zu künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
II. Angebote und Bestellungen
1. Die Angaben in den Produktkatalogen und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Bestellung ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren und kann von pure:design innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder durch Absendung der bestellten Ware angenommen werden.
III. Lieferfristen und -verzögerungen
1. Alle Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch pure:design verbindlich.
2. pure:design haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von pure:design zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; ein Verschulden des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen. Die Haftung ist insoweit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen haftet pure:design im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
4. Soweit von pure:design nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, ist pure:design berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehender Leistungsstörung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Im Falle des Rücktritts ist pure:design verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich zu informieren und erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten.
6. Als nicht zu vertretende Umstände gelten z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei pure:design, dessen Lieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung des Betriebes von pure:design abhängig ist.
IV. Gefahrübergang, Transportversicherung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Transportgefahr geht daher spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Vertragspartner über.
2. Sofern die Voraussetzungen des Annahme- oder Schuldnerverzuges vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache in demjenigen Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in welchem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Sofern der Vertragspartner es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.
V. Mängel, Gewährleistung und Haftung
1. Es gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB.
2. Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden oder die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Sache, sind unverzüglich bei Abnahme zu rügen.
3. Jegliche Mängelrüge hat – auch bei vorheriger mündlicher Mitteilung – schriftlich zu erfolgen. Zur Erhaltung der Rechte des Vertragspartners genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Bei nicht form – und/oder nicht fristgerechte Rüge – gilt die Ware als genehmigt.
4. Soweit ein von pure:design zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist pure:design wahlweise zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt eine Mangelbeseitigung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5. Soweit pure:design keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. pure:design haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. pure:design haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
VI. Haftung aus sonstigen Gründen
1. Eine weitergehende Haftung als in Ziffer V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§1, 4 ProdHaftG. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung auf den vertragstypischen Schaden bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gem. § 823 eingreift, ist die Haftung von pure:design auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, ist pure:design bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
2. Soweit die Haftung von pure:design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Sicherungsrechte
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, im Eigentum von pure:design. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.
2. Der Vertragspartner darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist pure:design berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurückname der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
4. Der Vertragspartner tritt zur Sicherung der Rechte von pure:design nach Abs.1. bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
5. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt.
pure:design verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
VIII. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Lager“ zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Abzug eines Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von pure:design anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IX. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Geschäftssitz von pure:design Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang damit. pure:design ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
2. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.